Wenn Sie sich über die Pflegegrade informieren möchten, oder welche ehemalige Pflegestufe in welchen Pflegegrad einzuordnen ist, werden Sie über folgende Links an einen Pflegegradrechner und alle Infos rund um das Pflegestärkungsgesetz ll weitergeleitet.

 

Leistungen pro Pflegegrad

Pflegegradrechner

Wo liegen die Unterschiede und wer zahlt was?

Die Kosten für Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse. Im Gegensatz dazu werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Der eigentliche Unterschied besteht im Prinzip nur darin, wer der Kostenträger ist und es birgt keine Nachteile für den Patienten, welche Kasse die Kosten übernimmt.

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege des Pflegebedürftigen erleichtern und eine möglichst selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse übernimmt jedoch nur die Kosten, wenn im Vorfeld die Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wurde. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt über einen Antrag bei der Pflegekasse, eine ärztliche Verordnung ist, anders als bei den Hilfsmitteln, nicht nötig.

Klicken Sie auf den jeweiligen Standort um zu dem gewünschten Transparenzbericht zu gelangen:

Haltern am See

Nordkirchen

Balve