Inklusion für Ihr Kind

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Anspruch auf Inklusionshilfen

Kinder und Jugendliche mit bereits vorhandener oder eventuell auftretender körperlichen oder geistigen Einschränkungen haben gesetzlich das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung. Ist diese Teilhabe aufgrund eines (drohenden) Handicaps so weit eingeschränkt, dass der Schul-/Kitabesuch nur mit Unterstützung wahrgenommen werden kann, haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB lX zu beantragen. Die Genehmigung einer persönlichen Assistenz in Form einer Schul- bzw. Individualbegleitung leistet an dieser Stelle einen wertvollen Beitrag, eine gleichberechtigte Teilhabe des Kindes/Jugendlichen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sicherstellen. Die Inklusionsarbeit beinhaltet nicht die Vermittlung von Lerninhalten. Sie ist genau auf den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes ausgerichtet und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen.

Inklusion für Ihr Kind

Mit der individuellen Unterstützung eines Schul- bzw. Individualbegleiters des Inclusio-Teams, bekommt Ihr Kind die Chance gleichberechtigt eine KITA/Schule oder andere Einrichtung zu besuchen. Das Unterstützungsangebot ist immer auf die Förderung der Selbständigkeit Ihres Kindes ausgerichtet. Wir stellen Ihnen erfahrene MitarbeiterInnen zur Seite, die sowohl AnsprechpartnerInnen für das Kind, das Lehr- bzw. Betreuungspersonal und die Erziehungsberechtigten sind. So stellen wir unter anderem Orientierungshilfen und besondere Hilfestellungen bei der Vermittlung von Lerninhalten, im Verhalten und bei der Kommunikation.

Einsatzorte

Unsere Inklusionsangebote können für Regelschulen (Grund-, Realschulen, Gymnasien), Förderschulen sowie KITAS/Kindergärten beantragt und in Anspruch genommen werden.

Ziel der Schul- und Individualbegleitung

Das Ziel der Schul- und Individualbegleitung sind individuelle Hilfestellungen zur Bewältigung des Alltages in einer erzieherischen oder schulbildenden Einrichtung sowie die Kompensation von Defiziten. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund der Inklusionsarbeit. So soll ein weitgehend selbständiger Besuch und eine gleichberechtigte Teilhabe in einer Schule oder KITA ermöglicht werden.

Unsere Schul- und Individualbegleiter

Bei der Auswahl des passenden Schul-bzw. Individualbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und dem individuellen Unterstützungs- und Hilfebedarfs eines Kindes/Jugendlichen. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und werden umfassend von uns geschult.

Aufgaben der Schul-/Individualbegleitung

  • Förderung der Inklusion in die Gruppe/Klasse
  • Begleitung während des Schul-/Kitabesuchs
  • Hilfe bei lebenspraktischen Aufgaben
  • Orientierung im räumlichen und sozialen Umfeld
  • Begleitung im Unterricht, in der Pause, bei Ausflügen
  • Strukturierung von Lernangeboten
  • Verständnisförderung der Aufgabenstellung
  • Förderung der Kommunikation und Interaktion
  • Umgang mit Stresssituationen und Übungenen zur Entspannung vermitteln
  • Förderung des Zuhörens und der Regelakzeptanz

Diagnosen für die Benatragung von Eingliederungshilfen

  • körperlichen oder geistigen und/oder emtional und sozialen Beeinträchtigungen
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • ADHS
  • Kinder mit Diabetes Erkrankung (Unterstützung und Überwachung der Blutzuckerwerte sowie Insulinverabreichung durch Fachkräfte)

Antragstellung & Finanzierung

Die Finanzierung einer Schul- bzw. Individualbelgeitung wird durch die Eingliederungshilfe gemäß §54 SGB Xll und §35a SGB Vlll sichergestellt. Die Übernahme der Kosten durch die Kostenträger erfolgt einkommensunabhängig. Kostenträger sind abhängig von dem gegebenen Krankheitsbild die Sozialämter, Jugendämter oder Bezirke.