Kitabegleitung

Was ist eine Kitabegleitung?

Einige Kinder mit Handicap benötigen aufgrund der Art und Schwere ihrer Einschränkungen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Kinder mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigungen benötigen Hilfe im Kitaalltag, bei z.B. bei der Interaktion mit ihrem Umfeld, beim Spielen, Essen, Toilettengängen oder der Orientierung im räumlichen und sozialen Umfeld. Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung durch eine Kitabegleitung erhalten, mit dessen Hilfe der Besuch einer Kindertagesstätte oder anderen schulvorbereitenden Einrichtungen ermöglicht wird. Die Kitabegleitung leistet so einen wertvollen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Kleinsten, um Inklusion von Anfang an möglich zu machen. Denn jedes Kind hat den Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Kita- oder auch Individualbegleitung genannt ist somit die Vorstufe zur Schulbegleitung. In Kitas herrscht häufig viel Trubel, und es ist oft nicht möglich, allen Kindern die individuell benötigte Aufmerksamkeit zu schenken. Hier greift die Kita- bzw. Individualbegleitung mit einer gezielten und bedürfnisorientierten Betreuung. Ziel ist es, nachhaltig mehr Selbständigkeit zu erreichen, indem früh die spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt und Stärken gefördert werden. In enger Abstimmung mit den Erziehern wird mit Individualbegleitern die benötigte Aufmerksamkeit und Unterstützung sichergestellt, die Ihr Kind zur Bewältigung und Teilhabe am Kitaalltag benötigt.

Wir verwenden den Begriff Kita- oder Individualbegleitung. Andere und häufig synonym verwendete Bezeichnungen sind auch Inklusionshilfe oder Inklusionsassistenz.

Wer hat Anspruch auf eine Kita- bzw. Individualbegleitung?

Die Kitabegleitung stellt den spezifischen Unterstützungsbedarf von Kindern mit Beeinträchtigungen sicher, welcher von einer Kita alleine nicht gewährleistet werden kann. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind sehr unterschiedlich und hängen sowohl von dem zuständigen Kostenträger als auch dem Einzelfall ab und lassen sich daher nicht pauschalisieren.

Für folgende Beeinträchtigungen wird in der regel eine Individualbegleitung genehmigt:

  • ADS/ADHS
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • geistige und körperliche Beeinträchtigungen (auch Diabetes mellitus, Epilepsie)
  • Sprach-, Zwangs- und Entwicklungsstörungen (z.B. Dyskalkulie, Legasthenie)
  • Traumatisierungen

Welche Aufgaben übernimmt die Kita- bzw. Individualbegleitung?

  • Inklusion des Kindes in die Gruppe
  • Unterstützung bei der Organisation des Kitaalltags wie z.B. Spielen, Essen
  • Begleitung bei Aktivitäten und Ausflügen
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte und der Teilhabe am Gruppengeschehen
  • Hilfestellung beim Verstehen und Umsetzen der Spiel- und Förderangebote
  • Bei Bedarf: Übernahme pflegerischer Hilfen/Tätigkeiten
  • Förderung der Kommunikation mit Erziehern und Kindern
  • Orientierungshilfen im Alltag, sowohl räumlich als auch zeitlich
  • Förderung von Selbständigkeit und Selbstvertrauen

Die individuellen Ziele der Individualbegleitung Ihres Kindes werden selbstverständlich mit allen Beteiligten besprochen und regelmäßig angepasst.

So viel Unterstützung wie nötig und so wenig wie möglich!

Eine erfolgreiche Individualbegleitung hat die Inklusion eines Kindes in die Gruppe ermöglicht und eine selbständige Bewältigung des Alltags gefördert. Je selbständiger Ihr Kind im Alltag wird, desto mehr zieht sich eine Kita- und Individualbegleitung mit ihren Hilfestellungen zurück.